Was ist die EEG-Einspeisevergütung – und wann endet sie?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat am 1. April 2000 in Kraft und garantierte Betreibern von Solaranlagen über 20 Jahre lang einen festen Preis für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde. Egal ob der Strommarkt gut oder schlecht lief – der Einspeisetarif war sicher. Die 20-Jahres-Frist beginnt ab dem Datum der Inbetriebnahme. Für Anlagen, die im Jahr 2000 ans Netz gingen, endete die Garantie damit am 31. Dezember 2020. Anlagen aus 2001 folgen Ende 2021, aus 2002 Ende 2022 – und so weiter. Die Zahl der betroffenen Anlagen wächst jedes Jahr: Laut Bundesverband Solarwirtschaft waren 2025 bereits über 40.000 Anlagen ohne Vergütung, 2026 werden es knapp 70.000 sein. Die wirklich große Welle kommt noch – Anlagen aus den gut ausgebauten Jahren 2004 bis 2012 verlieren ihre Vergütung zwischen 2024 und 2032. (Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft / Clearingstelle EEG)
Was passiert nach Ablauf der Vergütung?
Wer heute noch unter der alten EEG-Garantie läuft, erhielt ursprünglich rund 50 Cent pro Kilowattstunde – im Jahr 2004 sogar bis zu 57,4 Cent/kWh für kleine Dachanlagen. Ein Tarif, der in dieser Höhe nie wieder kommen wird. (Quelle: Solarenergie-Förderverein Deutschland / IWR) Nach dem Auslaufen gibt es drei Optionen:
- Weiterbetrieb mit Marktwertabrechnung: Der Strom wird zu aktuellen Börsenpreisen vergütet. Das klingt gut – aber der sogenannte „Marktwert Solar" lag 2024 und 2025 regelmäßig unter 4 Cent/kWh, an manchen Tagen sogar im negativen Bereich.
- Eigenverbrauch erhöhen: Strom selbst nutzen ist immer die beste Option – setzt aber Verbrauch im eigenen Betrieb oder Haushalt voraus, der nicht immer vorhanden ist.
- Stromspeicher nachrüsten: Sinnvoll, aber teuer. Und auch ein Speicher kann nur das aufnehmen, was der Eigenverbrauch nicht aufnimmt.
Neue Anlagen: Auch hier sinken die Tarife stark
Wer heute eine neue PV-Anlage installiert, erhält für den eingespeisten Strom bei Anlagen unter 10 kWp nur noch 8,2 Cent pro Kilowattstunde (Stand: 2024). Zum Vergleich: Der Haushaltsstrompreis liegt bei 28–35 Cent, der Gewerbestrompreis bei 18–25 Cent. Das bedeutet: Selbst genutzter oder anderweitig verwerteter Strom ist drei- bis viermal so wertvoll wie eingespeister Strom.
Bitcoin Mining als direkte Stromverwertung
Genau hier setzt Bitcoin Mining an. Anstatt Strom für 3–8 Cent ins Netz zu speisen, wird die Energie direkt in einen ASIC-Miner (spezielle Bitcoin-Mining-Hardware) geleitet. Der Miner rechnet rund um die Uhr – und erzeugt dabei Bitcoin. Der wirtschaftliche Vorteil:
- Der Überschussstrom bleibt im eigenen Betrieb und wird voll genutzt
- Bitcoin als Ertrag ist nicht an den deutschen Strommarktpreis gebunden
- Keine Netzbelastung, kein Einspeisemanagement, keine Drosselung durch den Netzbetreiber
- Der Miner kann flexibel an- und abgeschaltet werden – passend zur Produktion der Anlage
Was ist mit dem Restbetrieb alter Anlagen?
Viele Anlagen aus dem Jahr 2000–2006 sind technisch noch voll funktionsfähig. Die Panels haben oft noch 15–20 Jahre Restlaufzeit. Der Wegfall der EEG-Vergütung bedeutet nicht das Ende des Betriebs – sondern den Zwang, eine neue Verwertungsstrategie zu finden. Bitcoin Mining ist dabei keine Übergangslösung, sondern ein dauerhafter Ansatz, der mit jeder weiteren Anlage skaliert.
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